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Recuts

RechtlichesCookie-Richtlinie

Cookie-Richtlinie

Diese Seite listet auf, was Recuts auf Ihrem Endgerät speichert oder ausliest, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage. Nicht notwendige Zugriffe finden ausschließlich nach Ihrer Einwilligung statt und sind standardmäßig deaktiviert.

Stand: 29. August 2026

01Grundsatz

Das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät und der Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen sind nach § 25 TDDDG nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung zulässig. Ausgenommen sind Zugriffe, die für die von Ihnen ausdrücklich gewünschte Funktion unbedingt erforderlich sind.

Wir setzen dementsprechend vor Ihrer Entscheidung nichts Nicht-Notwendiges und lesen nichts Nicht-Notwendiges aus. Es gibt keine Cookie-Wand: wer ablehnt, erhält exakt dieselbe Website mit exakt demselben Funktionsumfang.

02Was gespeichert wird
Eingesetzte Cookies und lokale Speicherung
BezeichnungArtZweckDauerRechtsgrundlage
recuts.consent.v1Lokale SpeicherungSpeichert Ihre Cookie-Entscheidung samt Zeitstempel und Version.3 Jahre§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG — technisch notwendig
SitzungskennungCookieHält Sie im angemeldeten Bereich eingeloggt.Sitzung§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG — technisch notwendig
recuts.workspace.v1Lokale SpeicherungBewahrt Ihre Arbeit im Werkzeug auf diesem Gerät auf, solange kein Konto verbunden ist.Bis Sie sie löschen§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG — technisch notwendig
ReichweitenmessungCookie / lokale SpeicherungAggregierte Nutzungsstatistik ohne Personenbezug im Ergebnis.13 Monate§ 25 Abs. 1 TDDDG + Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — nur mit Einwilligung
03Wie die Einwilligung eingeholt wird

Beim ersten Aufruf erscheint ein Hinweisfeld mit zwei gleichrangigen Schaltflächen: „Alle ablehnen“ und „Alle akzeptieren“. Beide werden von derselben Komponente erzeugt, haben dieselbe Größe, dieselbe Farbe, dasselbe Gewicht und stehen unmittelbar nebeneinander. Ablehnen ist damit weder versteckt noch aufwendiger als Zustimmen.

Über „Einstellungen“ können Sie die optionale Reichweitenmessung einzeln ein- oder ausschalten. Sie ist vorbelegt aus.

Ihre Entscheidung wird mit Zeitstempel, Version der Richtlinie und Inhalt der Auswahl protokolliert, damit die Einwilligung nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisbar ist.

04Einwilligung widerrufen

Sie können Ihre Entscheidung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder widerrufen. Der Widerruf ist genauso einfach wie die Erteilung.

Zusätzlich können Sie Cookies in Ihrem Browser löschen oder blockieren. Weitere Rechte, insbesondere Auskunft und Löschung, stehen in der Datenschutzerklärung.

05Einwilligungsverwaltungsdienste

Die Einwilligungsverwaltungsverordnung, in Kraft seit dem 1. April 2025, ermöglicht anerkannte Dienste zur zentralen Verwaltung von Einwilligungen. Sofern Sie einen solchen anerkannten Dienst nutzen, berücksichtigen wir die dort hinterlegte Entscheidung, sobald sie uns technisch übermittelt wird.